Die Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt wird regelmäßig zum 1. Januar eines Jahres angepasst, was häufig übersehen wird. Folge sind häufig Unterhaltsrückstände.
Die aktuelle und ältere Düsseldorfer Tabellen finden sie unter folgender Web-Adresse:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/
Bitte beachten Sie insbesondere bei dynamischen Unterhaltstiteln, dass sich der Zahlbetrag verändert haben dürfte.
Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass sich die Netto-Einkommen zugunsten der Unterhaltsschuldner verschoben haben. Gleiches gilt für die Bedarfskontrollbeträge.
Zu beachten ist außerdem, dass die Beträge, welche in der Düsseldorfer Tabelle abgebildet werden, den hälftigen Abzug des Kindergeldes noch nicht berücksichtigen. Aus diesem Grunde finden Sie im Anhang die jeweiligen Zahlbeträge. Die Erfahrung zeigt, dass die Düsseldorfer-Tabelle häufig falsch gelesen wird.
Rufen Sie mich an, ich berate Sie gerne:
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Rechtsanwalt Jan Hoerner
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