Verfahrenskostenvorschuss

Was ist ein Verfahrenskostenvorschuss?

Der Verfahrenskostenvorschuss ist ein Instrument des Unterhaltsrechts und geht der Verfahrenskostenhilfe vor.

Wann besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss?

Immer dann, wenn ein Unterhaltsanspruch besteht, könnte ein entsprechender Anspruch bestehen. Für Ehegatten ist dies in § 1360 a Abs. 4 BGB sogar ausdrücklich geregelt:

…(4) Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist.

Es kommt daher vor, dass das Gericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe unter Hinweis auf einen Verfahrenskostenvorschuss ablehnt, da Verfahrenskostenhilfe subsidiär ist. D. h.,  dass  ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe nicht besteht.

Besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss bei Zahlung von Unterhalt?

Grundsätzlich ist ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss zwischen Eheleuten nicht gegeben, wenn Unterhalt nach dem Halbteilungsgrundsatz gezahlt wird. Etwas anders mag jedoch dann gelten, wenn der Unterhaltspflichtige über erhebliches Vermögen verfügt und selbiges für den Unterhalt auch einzusetzen hat.