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Dauer eines Scheidungsverfahrens

Oft werde ich nach der Dauer eines Scheidungsverfahrens gefragt. Hierauf kann keine allgemeingültige Antwort gegeben werden, da die Dauer eines Scheidungsverfahren von vielen Variablen abhängig ist.

Die Auskünfte im Zusammenhang mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs sind meist zeitaufwändig. Um die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu beschleunigen und die Dauer eines Scheidungsverfahrens zu verkürzen, ist die Mitwirkung der Beteiligten erforderlich. Je schneller die Fragebögen zum Versorgungsausgleich eingereicht werden und je schneller auf Rückfragen der Versorgungsträger reagiert wird, desto schneller kann das Familiengericht einen Scheidungstermin anberaumen.

Die Dauer eine Scheidungsverfahrens hängt auch erheblich von dem Geschäftsaufkommen bei den Familiengerichten ab. Insbesondere Folgesachen können ein Scheidungsverfahren langwierig gestalten. Insoweit können Sie davon ausgehen, dass eine einvernehmliche Scheidung schneller zu einem Scheidungstermin führt. Die einvernehmliche Scheidung beinhaltet allerdings in der Regel auch einen Versorgungsausgleich. Oftmals ist es auch nicht notwendig, Folgesachen im Verbundverfahren zu verhandeln, so dass ein isoliertes Folgeverfahren die Entscheidung über die Hauptsache Ehescheidung dann nicht verzögert.

Soweit wichtige Gründe vorliegen, die eine zeitnahe Scheidung notwendig machen, werden die Familiengerichte hierauf jedoch meist Rücksicht nehmen. Dies könnte beispielsweise bei einer Schwangerschaft der Fall sein oder wenn die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens etwa durch die Auswanderung einer/eines Beteilgten erheblich erschwert würde.

In diesen und anderen Fällen könnte besipielsweise die Abtrennung des Versorgungsausgleichs das Ehescheidungsverfahren beschleunigen und die Dauer eines Scheidungsverfahrens verkürzen.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Jan Hoerner