Fachanwalt für Familienrecht

Die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt nach einem Lehrgang und einer bestandenen Prüfung verliehen wird und dem Nachweis dient, dass dieser Rechtsanwalt über eine mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt und gesetzlich verpflichtet ist, sich in dem Bereich des Familienrechts regelmäßig fortzubilden. Ein Fachanwalt für Familienrecht hat diese Fortbildungen gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

Die Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht gibt Ihnen daher die Sicherheit, dass der beauftragte Rechtsanwalt in diesem Rechtsgebiet über Erfahrung verfügt und sich regelmäßig über die Entwicklungen der Rechtsprechung der Familiengerichte und Neuerungen der Gesetzgebung fortbildet.

Das Honorar eines Fachanwalts für Familienrecht richtet sich bei einer Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dem Honorar eines Rechtsanwalts, der keine Prüfung zum Fachanwalt für Familienrecht abgelegt hat.

Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Rechtsanwalt Hoerner ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Familienrecht tätig seit 2012 Fachanwalt für Familienrecht.

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